Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Marktforschungsaufträge 

1 Vertragspartner / Geltungsbereich 

1.1 „Marktforschungsauftrag“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist der Vertrag zwischen der bio verlag gmbh, Magnolienweg 23, 63741 Aschaffenburg (im Folgenden „bio verlag“) und einem Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) über die Erbringung von Marktforschungsdienstleistungen vom bioverlag für den Auftraggeber, welche unter anderem mittels der Befragung von Nutzern einer mobilen Applikation („biopinio-App“) durchgeführt werden. 

1.2 Für jeden Marktforschungsauftrag und Folgeaufträge gelten ausschließlich die vorliegenden AGB sowie die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preislisten des bio verlags, deren Regelungen einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden. Die Gültigkeit etwaiger AGB des Auftraggebers ist, soweit sie mit diesen AGB nicht übereinstimmen, ausgeschlossen. 

1.3 Leistungen des bio verlags erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und werden nur für Unternehmer im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG erbracht. Unternehmer im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG ist jeder, der eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt. 

2 Vertragsabschluss 

Aufträge können persönlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, Telefax oder elektro-nisch aufgegeben werden. Der Verlag haftet nicht für Übermittlungsfehler. Der Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung des Verlags zustande, die vorbehaltlich anderer individueller Vereinbarung zwischen Verlag und Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail erfolgt. 

3 biopinio Credits 

3.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind zur Durchführung von Marktforschungsaufträgen biopinio Credits durch den Auftraggeber vom bio verlag zu erwerben. Mit der Bestel-lung von biopinio Credits kommt ein Vertragsverhältnis zwischen dem bio verlag und dem Auftraggeber nach Maßgabe dieser AGB zustande. Bei den biopinio Credits handelt es sich um nicht rückzahlbare Guthabenpunkte, die für ein oder mehrere Marktforschungsaufträge genutzt werden können. Die Zahl der nötigen biopinio Credits je Marktforschungsauftrag variiert und hängt von der gemäß den Angaben des Auftrag-gebers zu Umfragebeginn heranzuziehenden Testeranzahl und der Summe der vom Auftraggeber festgelegten Fragen ab. biopinio Credits werden in der Reihenfolge ihrer Bestellung für die Marktforschungsaufträge genutzt. 

3.2 biopinio Credits haben eine Gültigkeit von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Bestel-lung. Nicht genutzte biopinio Credits verfallen, sofern es nicht vor Ablauf der 12 Monate zu einer erneuten Bestellung weiterer biopinio Credits durch den Auftraggeber kommt. In diesem Fall wird die Gültigkeit aller noch nicht genutzten biopinio Credits um weitere 12 Monate ab dem Datum der erneuten Bestellung verlängert. Längstens haben biopi-nio Credits eine Gültigkeit von 24 Monaten ab dem Zeitpunkt ihrer Bestellung. 

3.3 Auftraggeber haben einen Auskunftsanspruch gegenüber dem bio verlag über ihr aktuelles biopinio Credit-Guthaben. 

3.4 Der bio verlag bietet biopinio Credits gemäß der jeweils gültigen Preisliste zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer an. Bei der Bestellung von größeren Mengen an biopi-nio Credits werden vergünstigte Konditionen gewährt. Der bio verlag behält sich vor, den Preis in Euro je biopinio Credit und die Konditionen für die Einlösung von biopinio Credits für Marktforschungsaufträge bei verschiedenen, vom bio verlag angebotenen Marktforschungspaketen zu ändern. Für noch nicht verbrauchte biopinio Credits gelten für die Nutzung durch den Auftraggeber die zum Zeitpunkt der letzten Bestellung von biopinio Credits gültigen Preise weiter. 

3.5 Nutzer der biopinio-App, welche im Rahmen der Durchführung eines Marktforschungs-auftrags durch den bio verlag an Umfragen teilnehmen („Befragungsteilnehmer“), erhalten in Abhängigkeit des vom Auftraggeber gebuchten Marktforschungspakets vom bio verlag Teilnehmerbelohnungen. Es steht dem Auftraggeber frei, weitere Teilnehmerbelohnungen, z.B. Produktproben, auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen. 

4 Vom Auftraggeber zusätzlich zu tragende Kosten 

4.1 Soweit gemäß dem vom Auftraggeber gebuchten Marktforschungspaket für die Durch-führung des Marktforschungsauftrags Produktproben vom Auftraggeber bereitzustellen sind, müssen diese verkehrsfähig sein. Sie müssen dem bio verlag vom Auftraggeber unmittelbar nach Vertragsschluss kosten- und spesenfrei in einer für die Weitersen-dung an die Befragungsteilnehmer geeigneten Verpackung zur Verfügung gestellt. Alle Produktproben müssen noch eine Mindesthaltbarkeit von zwei Wochen über den Zeitpunkt des vereinbarten Versanddatums an die Befragungsteilnehmer hinaus aufweisen. Zwischen den Vertragsparteien für das Erbringen der bio verlag-Dienstleistungen vereinbarte Fristen zur Durchführung eines Marktforschungsauftrags beginnen erst nach Vorliegen der Produktproben beim bio verlag zu laufen. Die Kosten der Teilneh-merbelohnungen für Tester sind vom Auftraggeber zu tragen. 

4.2 Verpackung und Versand werden durch den bio verlag durchgeführt. Verpackungs- und Versandkosten für Produktproben an Befragungsteilnehmer trägt der Auftraggeber gemäß jeweils gültiger Preisliste des bio verlags. Bei von der Preisliste abweichenden kleineren und größeren Sendungen werden die Kosten zwischen den Vertragsparteien gesondert vorab vereinbart. Die Verpackungs- und Versandkosten werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens gegenüber dem Auftraggeber abgerechnet und sind sofort zur Zahlung fällig. 

4.3 Statt eines Versands ist auch die Abholung der Produktproben bei ausgesuchten Partnern des bio verlags im Einzelhandel („Ladenabholung“) nach entsprechender Abstim-mung zwischen dem bio verlag und dem Auftraggeber möglich. Dies kann aus Haltbarkeitsgründen bei Frische- und Tiefkühlprodukten angezeigt sein. Für Produkte, bei de-ren Abgabe die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (z.B. Alkoholika) zu beachten sind, besteht ausschließlich die Möglichkeit der Ladenabholung. Angebote für die La-denabholung werden individuell erstellt und vorab vereinbart. 

4.4 Mittels der biopinio-App ist auch der Aufbau eines gezielten Endverbraucher-Firmenpanels, bestehend aus den Endverbrauchern des Auftraggebers möglich. Sollten zu-sätzliche Endverbraucher für ein solches Firmenpanel direkt durch den Auftraggeber über ihm zur Verfügung stehende Wege geworben werden, so liegen derartige Rekru-tierungskosten beim Auftraggeber. Sofern nichts anderes vereinbart ist, können Firmenpanel-Tester auch an Befragungen Dritter über die biopinio-App teilnehmen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Herausgabe der Daten von durch den bio verlag rekrutierte Firmenpanel-Tester besteht nicht. 

4.5 Entscheidet sich der Auftraggeber gegen eine Durchführung eines gebuchten Marktforschungsauftrags oder zu einem Abbruch des Marktforschungsauftrags, so sind dem bio verlag bis dahin entstandene Kosten zu erstatten. Hiervon ausgenommen sind Kosten der Angebotserstellung, welche nicht gesondert berechnet werden. Für Beratungsleistungen zu vom bio verlag ausgearbeiteten Fragebögen für nicht durchgeführte oder abgebrochene Marktforschungsaufträge werden pauschal 250 biopinio Credits als Entgelt berechnet. 

5 biopinio Dashboard 

5.1 Ab Bestellung eines Markforschungspakets erhält der Auftraggeber für 12 Monate Zugang zum online einsehbaren biopinio-Dashboard. Hierfür werden dem Auftraggeber die Zugangsdaten, welche er vertraulich zu verwahren hat, elektronisch übermittelt. Im biopinio-Dashboard werden sämtliche Auswertungen seiner Marktforschungsaufträge zur Verfügung gestellt, sofern nicht vorab mit dem bio verlag ein anderer Auswertungsweg vereinbart wurde. Der Umfang der Auswertungen hängt von dem jeweils bestellten Marktforschungspaket ab. Bei den meisten Marktforschungspaketen umfasst die Auswertung eine Gesamtübersicht zu jeder einzelnen gestellten Frage sowie die Möglichkeit, jede Frage nach demografischen Angaben zu analysieren. Aus dem biopinio-Dashboard können – je nach Umfang der Auswertung – die aggregierten Grunddaten und Graphiken zu jeder Frage heruntergeladen werden. 

5.2 Der Verlag übernimmt keine Gewährleistung für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Dashboards und dessen Inhalts. Die Anbindung des Auftraggebers und der Nutzer der biopinio-App bis zum Übergabepunkt mittels einer Internetanbin-dung ist von diesen sicherzustellen. 

5.3 Der bio verlag übernimmt keine Gewährleistung für Mängel in der Darstellung der Angaben zum Marktforschungsauftrag in der biopinio-App aufgrund (i) unvollständiger und/oder nicht aktualisierter Angaben auf sogenannten Proxys (Zwischenspeichern) ab dem Übergabepunkt, sowie (ii) der Verwendung einer nicht vom bio verlag als für die Darstellung geeignet angegebenen Darstellungssoft- und/oder Hardware. 

5.4 Die Gewährleistung für unwesentliche Mängel in der Darstellung der Angaben zum Marktforschungsauftrag in der biopinio-App ist ausgeschlossen. Ein unwesentlicher Mangel in der Darstellung liegt vor, wenn die Beeinträchtigung bei der Darstellung die Aussagekraft der Ergebnisse nicht wesentlich beeinträchtigt. 

6 Haftung 

6.1 Der bio verlag steht nicht dafür ein, dass die von ihm erhobenen, ausgewerteten und analysierten Daten vom Auftraggeber in einer bestimmten Weise verwertet werden können und als Grundlage für die Durchführung oder Unterlassung von Geschäftsentscheidungen des Auftraggebers dienen können. 

6.2 Vorbehaltlich der weiteren Regelungen dieser Ziffer haftet der bio verlag nur, wenn und soweit dem bio verlag, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Mitar-beitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle des Schuldnerverzugs des bio verlags oder der vom bio verlag zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung sowie im Falle der Verletzung wesent-licher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) haftet der bio verlag jedoch für jedes eigene schuldhafte Verhalten oder das seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Ange-stellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Als wesentliche Vertragspflich-ten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. 

6.3 Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des bio verlags, seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung des bio verlags der Höhe nach auf die vertagstypisch vorhersehbaren Schäden begrenzt. 

6.4 Die in dieser Ziffer 6 geregelten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Übernahme ausdrücklicher Garantien, bei Arglist des bio verlags, bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. Die Haftungsbeschränkungen gelten ferner im Falle eines Schuldnerverzugs des bio verlags nicht für Ansprüche auf Verzugszinsen, auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des Verzugsschadens, der in den Rechtsverfolgungskosten begründet ist. 

6.5 Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den Regelungen dieser Zif-fer 6 unberührt. 

6.6 Der Auftraggeber ist zur eigenen Datensicherung verpflichtet. Bei einem seitens des bio verlags verschuldeten Datenverlust, haftet der bio verlag deshalb ausschließlich für die Kosten der Wiederherstellung der Daten, die auch bei ordnungsgemäßer und gefahrentsprechender Anfertigung erfolgter Sicherung der Daten verloren gegangen wären. Dies gilt nicht, wenn eine der Voraussetzungen nach den vorgenannten Ziffern vorliegt. 

6.7 Der bio verlag haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Telekommunikationsverbindung (Telefon- / ISDN / DSL –Leitungen etc.) zum Übergabepunkt bei Stromausfällen sowie bei Ausfällen von Servern, die nicht im Einflussbereich des bio verlags stehen. 

6.8 Der bio verlag haftet nicht bei Schäden, die durch höhere Gewalt oder vergleichbare Ereignisse eintreten. Als vergleichbare Ereignisse gelten insbesondere Streik, behördliche Anordnungen, Pandemien, Epidemien, der Ausfall von Telekommunikationsnetzen oder Gateways von Betreibern ab dem Übergabepunkt sowie Störungen im Be-reich von Telekommunikations- oder Dienstanbietern ab dem Übergabepunkt. 

6.9 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Mitarbeiter, Organe, gesetzlichen Vertreter und Organe, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des bio verlags. 

6.10 Soweit der bio verlag Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. 

7 Nutzungsrechte 

7.1 Soweit der Auftraggeber dem bio verlag Unterlagen, Materialien (insbesondere Texte, Bilder, Grafiken) zur Verfügung stellt („Auftraggeber-Materialien“), räumt der Auftraggeber dem bio verlag hieran für die Zwecke der Durchführung der Marktforschungsaufträge unwiderruflich ein einfaches, unentgeltliches Nutzungsrecht ein. 

7.2 Der Auftraggeber stellt den bio verlag in Bezug auf die Auftraggeber-Materialien auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Schutzrech-ten, Immaterialgüterrechten, geistigem Eigentum (insbesondere Urheberrechten) und vertraglichen Pflichten einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung und -verteidi-gung frei. 

8 Datenschutz 

8.1 Die Parteien gehen davon aus, dass im Rahmen der Durchführung dieser Vereinba-rung keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Sollten im Rahmen der Durchführung dieser Vereinbarung personenbezogene Daten verarbeitet werden, so stellen die Parteien sicher, dass dabei die jeweils für sie anwendbaren datenschutz-rechtliche Bestimmungen eingehalten werden. 

8.2 Der Auftraggeber ist im Verhältnis zum bio verlag Eigentümer und verantwortliche Stelle in Bezug auf sämtliche von ihm entsprechend Ziffer 3.4 bereitgestellter Endver-braucher-Daten und trägt insbesondere die alleinige Verantwortung für (i) die Recht-mäßigkeit der Endverbraucher-Daten; (ii) die Richtigkeit und Vollständigkeit der End-verbraucher-Daten; (iii) die Einholung und das Vorliegen aller für die Nutzung der End-verbraucher-Daten im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlichen Genehmigungen und Einwilligungen; und (iv) die Speicherung der Endverbraucher-Daten. Der Auftrag-geber bleibt sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne der Verantwortliche. Verarbeitet der Auftraggeber im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung personenbezogene Daten (einschließlich Erhebung und Nutzung), so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutz-rechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes den bio verlag von Ansprüchen Dritter frei. 

8.3 Sofern und soweit der bio verlag im Rahmen der Leistungserbringung personenbezo-gene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auf-trag gemäß Artikel 28 der Datenschutzgrundverordnung abschließen und als Anlage zu dieser Vereinbarung nehmen. In diesem Fall wird der bio verlag die entsprechenden personenbezogenen Daten allein nach diesen Bestimmungen und nach den Weisun-gen des Auftraggebers verarbeiten. 

8.4 Der bio verlag gewährleistet, dass Endverbraucher-Daten ausschließlich im Gebiet der Europäischen Union gespeichert werden, soweit nichts anderes vereinbart ist. 

8.5 Ergänzend gelten für die Datenverarbeitung durch den bio verlag die unter https://bio-pinio.de/bioverlag-biopinio-datenschutzerklaerung-ab-mai-2022/ einsehbaren Daten-verarbeitungshinweise. 

9 Schlussbestimmungen 

9.1 Durch den bio verlag werden keine individualisierten Veröffentlichungen von in Produkttests mittels biopinio getesteten Produkten oder Konzepten im Internet oder anderen Medien ohne Zustimmung des Auftraggebers vorgenommen. Der bio verlag behält sich vor, in allgemeiner Form ohne Nennung des Auftraggebers und von Produkten über aktuelle Tests zu berichten und beim Versand von Gewinnspiel- und Incentivierungs-Produkten auch von dem Auftraggeber bereitgestellte Fotos und sonstige Visualisierungen zu veröffentlichen. Dies kann auf Wunsch des Auftragsgebers unterbunden werden. 

9.2 Der bio verlag behält sich vor, diese AGB und die Preislisten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Änderungen der AGB für erteilte Marktforschungsaufträge sind wirksam, wenn sie vom Verlag mindestens einen Monat vor Ausführung der Leistung angekündigt werden; in diesem Falle steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen in Textform nach Zugang der Änderungsmitteilung ausgeübt werden. 

9.3 Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis darf der Auftraggeber nur mit Zustimmung des bio verlags abtreten. 

9.4 Es gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

9.5 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des bio verlags. 

9.6 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine solche wirksame Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort ist Aschaffenburg. 

9.7 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen der Gerichtsstand Aschaffenburg. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Aschaffenburg vereinbart. Ausschließliche Gerichtsstände, beispielsweise für das gerichtliche Mahnverfahren, bleiben unberührt. 

Aschaffenburg, 02.05.2022 

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